Allgemeine Geschäftsbedingungen
von ferienbon [ ferienbon.de - ferienbon.at - ferienbon.ch - ferienbon.com ]
Christoph Hoffmann Medien
ferienbon - Christoph Hoffmann Medien, in der Folge kurz mit "ferienbon" bezeichnet, nimmt Aufträge für die Portale ferienbon.de, ferienbon.ch, ferienbon.at und ferienbon.com ausschließlich von der Öffentlichen Hand (Verwaltungen, Verbände) oder von gewerblichen Kunden und grundsätzlich nur auf Basis der nachstehenden Bedingungen an.
Widerrufsbelehrung
ferienbon - Christoph Hoffmann Medien bietet an, erstellt und/oder veröffentlicht Präsentationen und Einträge auf den ferienbon-Portalen ausschließlich für die Öffentliche Hand (Ämter, Behörden, Verwaltungen, Verbände) und Vollkaufleute oder Gewerbetreibende, die die angebotenen Dienstleistungen zur eigenen gewerblichen Nutzung beauftragen und erwerben, um auf ihre eigenen (touristischen) Angebote werbend hinzuweisen.
Gewerbetreibender ist, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit - auf eigene Rechnung, auf eigene Verantwortung - dauerhaft und mit der Absicht zur Gewinnerzielung betreibt. Gewerbe bezeichnet jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein Freier Beruf ist.
Vollkaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert nicht einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. (§1 Abs. 1 und Abs. 2 HGB)
Ein Widerrufsrecht wird für Gewerbetreibende ausdrücklich ausgeschlossen, zumal das Fernabsatzgesetz nicht für Gewerbetreibende gilt.
Eine Beauftragung - zur Erstellung und/oder Veröffentlichung von Präsentationen jeder Art auf den ferienbon-Portalen - ist durch Verbraucher im Sinne §13 BGB ausdrücklich nicht möglich.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (§13 BGB)
Mit Erteilung seines Auftrages bestätigt der Kunde, dass er ausschließlich gewerblich handelt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus seiner Rechnungsanschrift eine gewerbliche oder amtliche Tätigkeit nicht bereits eindeutig hervorgeht.
1. Vertragsinhalt
Die Vertragspartner erkennen ausdrücklich an, diese Bedingungen rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, so dass diese Vertragsinhalt geworden sind. Ein Verweis des Auftraggebers auf seine eigenen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bewirkt keine Geltung derselben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Eine Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen ist nur einvernehmlich und schriftlich möglich, wobei die nicht geänderten Bedingungen vollumfänglich Vertragsinhalt bleiben. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Im Fall der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit eines Teiles dieser AGB bzw. des Vertrages, wird die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Gewollten bzw. ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
2. Auftragserteilung
Jeder Vertrag zwischen ferienbon und dem Kunden kommt immer erst durch die Annahme des Kundenauftrages mit Rückbestätigung durch ferienbon zustande. ferienbon hat das Recht Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen. ferienbon hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt.
3. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht vor Ablauf schriftlich kündigt.
Auf Verlangen des Kunden wird seine Veröffentlichung auch unterjährig umgehend entfernt. Eine anteilige Rückerstattung der Vergütung bei Entfernung der Veröffentlichung im Laufzeitjahr findet nicht statt. Ggf. zum Zeitpunkt der Entfernung der Veröffentlichung noch bestehende Forderungen von ferienbon, insbesondere aus offenen Rechnungen, bleiben ungekürzt zur Zahlung fällig.
Jede Änderung des Auftrages / Vertrages bedarf der Schriftform.
Sollte die Ausführung eines Auftrages aus Gründen unterbleiben, welche nicht ferienbon als Auftragnehmer zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Bezahlung einer im Einzelnen festzulegenden Stornogebühr.
4. Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
Die Zahlung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, binnen 10 Tagen netto nach Rechnungslegung durch ferienbon.
Eine Rechnung gilt erst dann als bezahlt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag auf der Bankverbindung von ferienbon C. Hoffmann Medien eingegangen ist. Etwa anfallende Überweisungskosten, Wechsel-, Inkasso- und Bankspesen trägt der Auftraggeber in vollem Umfang.
Bei Zahlungsverzug ist ferienbon berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen in banküblicher Höhe aus dem jeweils offen stehenden Betrag zu fordern und diesem weiterhin den Ersatz der tatsächlich angefallenen, notwendigen und zweckdienlichen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten zu belasten und einzufordern. Im Falle von Vorausleistungen, die ferienbon an Dritte zu erbringen hat, ist der Auftraggeber nach Rechnungslegung verpflichtet, Abschlagzahlungen in entsprechender Höhe zu leisten.
Bei anhaltendem Zahlungsverzug des Auftraggebers ist ferienbon berechtigt, die Inanspruchnahme der Dienste, insbesondere eine etwa für den Auftraggeber veröffentichte Präsentation, nach Ankündigung und Einhaltung einer angemessenen Wartefrist - für die Dauer des Weiteren Zahlungsverzuges und bis zum vollständigen Forderungsausgleich - teilweise oder vollständig zu sperren. Der Auftraggeber bleibt auch während bzw. nach einer Sperre zur Zahlung des vertraglich festgelegten Preises verpflichtet; noch bestehende Forderungen von ferienbon, insbesondere aus offenen Rechnungen, bleiben ungekürzt zur Zahlung fällig.
Einwände gegen berechnete Lieferungen und
Leistungen sind ferienbon schriftlich (nicht per E-Mail!) innerhalb 14 Tagen ab
Rechnungsdatum anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Beträge
als genehmigt.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber benennt ferienbon einen kompetenten Ansprechpartner. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ferienbon bei der Leistungserbringung, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung verbindlicher Fristen und Termine, zu unterstützen. Soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, wird der Auftraggeber in seinem Rahmen mitwirken sowie sämtliche Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
Sofern sich irgendwelche durch den Auftraggeber gemachten Angaben ändern sollten, zeichnet der Auftraggeber dafür verantwortlich, ferienbon über sämtliche Änderungen rechtzeitig zu informieren.
6. Termine
Sollte ferienbon den vereinbarten Leistungstermin nicht einhalten können, hat der Auftraggeber ihr eine angemessene Nachfrist im Umfang von zumindest 2 Wochen zu gewähren, ohne dass dem Auftraggeber aus dieser Verzögerung Ansprüche welcher Art auch immer entstehen, es sei denn, ferienbon hätte diese Verzögerung grob schuldhaft herbeigeführt. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an ferienbon, welches die genannte Voraussetzung erfüllt. Verzögerungen aus Umständen, auf die ferienbon keinen direkten Einfluss hat, verlängern die Leistungsfrist um den jeweils umstandsbedingten Verzögerungszeitraum. Als solche Umstände gelten insbesondere auch Geschehnisse in der Sphäre von Subauftragnehmern von ferienbon, welche bei Vertragsabschluss für diese nicht vorhersehbar waren und auf die sie auch keinerlei Einfluss nehmen kann, sofern ferienbon kein Auswahlverschulden hinsichtlich dieser Subauftragnehmer trifft. Dem Auftraggeber erwachsen aus solchen Verzögerungen keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen ferienbon.
7. Weitergabe des Auftrages
ferienbon ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben.
8. Mangelhafte Vertragserfüllung
ferienbon gewährleistet die ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Auftrages (Nichterfüllung, Schlechterfüllung) bleibt es ferienbon überlassen, ob eine Mängelbehebung durchgeführt, oder eine angemessene Preisminderung gewährt wird. Der Auftraggeber hat auftretende Mängel der Vertragsdurchführung unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung schriftlich ferienbon anzuzeigen und zu begründen, andernfalls die erbrachten Leistungen als genehmigt und als vertragsgemäß durchgeführt gelten.
9. Leistungen
Die Leistungen von ferienbon werden nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht. Eine Gewährleistung der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste kann nicht erbracht werden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, dass der technische Betrieb aufgrund von Störungen oder Ursachen, die nicht von ferienbon verursacht wurden und/oder anbieterseits nicht beeinflusst werden. ferienbon ist in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen. ferienbon behält sich vor, den Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. ferienbon verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen von ferienbon und weiterer Informationsanbieter vorzunehmen. Erbringt ferienbon kostenlose Leistungen, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden.
10. Schadenersatz und Produkthaftung
Hinsichtlich solcher Arbeitsgrundlagen, die ferienbon vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, garantiert der Auftraggeber, dass Rechte dritter der Verwendung derselben nicht entgegenstehen und der Auftraggeber hält ferienbon hinsichtlich jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter vollkommen frei, schad- und klaglos.
Des weiteren übernimmt ferienbon keine Gewähr für die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, soweit diese inhaltlich vom Auftraggeber verfasst oder auf sonstige Weise erstellt wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die diesbezüglichen rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen oder prüfen zu lassen. Sollte die Rechtswidrigkeit einer Werbemaßnahme, die vom Auftraggeber verfasst oder auf sonstige Weise erstellt wurde, zu Ansprüchen gegen ferienbon führen, verpflichtet sich der Auftraggeber, ferienbon von allen daraus resultierenden Forderungen frei zu stellen, vollkommen schad- und klaglos zu halten und ferienbon jedweden Schaden zu ersetzen.
11. Haftungsbeschränkung
ferienbon haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit soweit die Verletzung nicht die Kardinalpflichten und die wesentlichen Pflichten betrifft. Unter diesen Kardinalpflichten werden die Hauptleistungspflichten des Providers gefasst, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages sicher stellen. Unter den wesentlichen Pflichten werden auch die Nebenpflichten verstanden, die wiederum als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung angesehen werden müssen. ferienbon schließt eine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange Systemausfälle auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Des Weiteren schließt ferienbon eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, in denen Störungen auftreten oder aufgetreten sind, die von ferienbon nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb des Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt.
ferienbon ist bemüht, die Website rund um die Uhr an allen Werk-, Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen. ferienbon darf jedoch jederzeit die notwendigen Reparaturen vornehmen.
ferienbon kann nicht für Ausfälle verantwortlich gemacht werden, die aufgrund von Pannen oder Netzwerküberlastungen den Zugriff auf den Server verhindern. ferienbon kann für keinerlei direkten oder indirekten, materiellen oder immateriellen Schaden haftbar gemacht werden, der aus einem Zugriffsausfall und/oder der Nutzung der Website resultiert. Die Internetverbindung der Nutzer zur Website unterliegt deren alleiniger Verantwortung.
Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von ferienbon zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber.
12. Eigentum und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält an allen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien, Ideen sowie sonstigen Leistungen lediglich das nicht ausschließliche Recht der Nutzung zum vertraglich festgehaltenen Zweck und im vertraglich vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Änderungen der erbrachten Leistungen bedürfen der Zustimmung von ferienbon sowie eines allenfalls darüber hinaus berechtigten Urhebers.
13. Erfindungen
Sämtliche Rechte an Erfindungen und sonstige gewerbliche Schutzrechte an Werken und Erfindungen seiner Dienstnehmer, die von diesen im Rahmen der Leistungserbringung hervorgebracht werden, stehen ferienbon zu.
14. Kennzeichnung
ferienbon ist berechtigt, bei allen von ihm erbrachten Leistungen auf seine Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber daraus ein wie auch immer gearteter Anspruch entsteht.
15. Schutzrechte
Hinsichtlich solcher Arbeitsgrundlagen, insbesondere Bildmaterial und Texte, welche ferienbon vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden oder werden, garantiert der Auftraggeber, dass Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter der Verwendung derselben nicht entgegenstehen und hält ferienbon hinsichtlich jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter vollkommen schad- und klaglos.
16. Zession
Eine Zession der aus dem Vertrag resultierenden Forderungen des Auftraggebers gegen ferienbon ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von ferienbon möglich.
17. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von ferienbon oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn die Forderungen oder das Recht des Auftraggebers unbestritten sind oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden.
18 . Datenschutz
ferienbon kann personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen des § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) speichern.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Zahlungs- und Erfüllungsort wird Dillingen /Saar vereinbart, sofern sich aus der Auftragserteilung nicht ausdrücklich anderes ergibt.
Für jedwede Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragspartner als Gerichtsstand das sachlich jeweils zuständige Gericht des Gerichtsstandes Saarlouis.
20. Anzuwendendes Recht
Die Anwendung deutschen Rechts und die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland ist vereinbart.